Spurensicherung

Rekonstruktion

Betrugsverdacht

UDS-Auswertung

Biomech. Gutachten

Unfallflucht

 

 

Unfallflucht

 

Liegt nach einem Verkehrsunfall der Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort gemäß § 142 StGB ("Unfallflucht") vor, ist zum Nachweis oder Ausschluß der Unfallbeteiligung des Verdächtigen oftmals das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen hilfreich. Grundsätzlich ist zunächst zu prüfen, ob eine Beteiligung am Unfall überhaupt vorliegt. Hierzu wird durch einen Vergleich von Beschädigungen und möglichen schadenverursachenden Bauteilen eine Kompatibilitätsanalyse durchgeführt. Ideal ist dabei die Gegenüberstellung der - möglichst noch beschädigten - Fahrzeuge am Unfallort. Gegebenenfalls können ergänzende Untersuchungen wie mikroskopische Lackanalysen erforderlich sein.

defekter Scheinwerfer

zerbrochenes Glas

Rekonstruktion

 

 

 

Lackschäden vermessen

Lackschäden im Detail

Lackschäden im Detail

Ist der Nachweis der Unfallbeteiligung erbracht, stellt sich juristisch die Frage, ob der Beschuldigte die Kollision hätte wahrnehmen können oder sogar müssen. Da dies vornehmlich Unfallereignisse mit relativ geringen Schäden betrifft, wurden durch unsere Büros bereits mehrere Versuchsreihen mit Kleinkollisionen durchgeführt (siehe "Forschung"). Die Ergebnisse können Sachverständigen gleichermaßen wie Juristen bei der Beurteilung der Frage hilfreich sein, ob eine Kollision gegebenenfalls ...

... visuell
... akustisch
... taktil (kollisionsmechanisch)

wahrnehmbar war.

Selbst nach erfolgtem Tatnachweis ist die rechtliche Folge für den Betroffenen - das Strafmaß - in der Regel von der Höhe des verursachten Schadens abhängig. Eine objektive Bestimmung der Schadenhöhe durch einen Sachverständigen ist hier insofern unerläßlich.


Aktualisiert am: 14.04.2005 (c) 2002 Priester & Weyde | Nutzungshinweise