Spurensicherung

Rekonstruktion

Betrugsverdacht

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Biomech. Gutachten

Unfallflucht

 

 

Rekonstruktion des Unfallhergangs

 

Zur rechtlichen Beurteilung eines Verkehrsunfalles und seiner Folgen bis hin zur Schadenregulierung ist es für Polizei und Staatsanwaltschaften, Gerichte und Versicherungen oftmals notwendig, einen Sachverständigen mit der Rekonstruktion des Unfallherganges zu beauftragen. Als Grundlage dienen die bis dahin vorliegenden Ermittlungs-, Prozeß- oder Schadenakten. In günstigen Fällen war der Sachverständige bereits am Unfalltag zur Unfallstelle gerufen worden, so daß er auch auf die Daten seiner eigenen Spurensicherung zurückgreifen kann.


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Aus der Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Unterlagen lassen sich - in Abhängigkeit von ihrer Qualität - Unfallabläufe rekonstruieren, Geschwindigkeiten berechnen und auf dieser Grundlage anschließend beispielsweise Vermeidbarkeitsbetrachtungen anstellen.

Während noch vor wenigen Jahren überwiegend "per Hand" die sogenannte Rückwärtsrechnung angewandt wurde (Berechnung von den Endständen der Fahrzeuge über die Auslaufstrecken bis zum Kollisionspunkt und gegebenenfalls bis zum Beginn einer Bremsspur), ermöglichen hochleistungsfähige Rechner und Rechenprogramme inzwischen auch die Durchführung der wesentlich rechenintensiveren Vorwärtsrechnung mit vertretbarem Aufwand.

Von unseren Büros wird zur Berechnung und Simulation von Unfällen das System "PC-Crash" verwendet. Hinreichende Ausgangsdaten vorausgesetzt ermöglicht es die Rekonstruktion von Fahrzeugbewegungen und die Berechnung von Geschwindigkeiten in relativ engen Grenzen und eine gleichermaßen genaue Wiedergabe des Unfallablaufes.

Im Mittelpunkt einer Unfallrekonstruktion stehen meistens Fragen nach ...

... dem Unfallablauf allgemein
... der Kollisionsstellung der Fahrzeuge zueinander
... dem Kollisionsort (Kollisionsposition) auf der Fahrbahn
... den Kollisions- und Ausgangsgeschwindigkeiten
... der Vermeidbarkeit des Unfalles für die Beteiligten

Die hohe fachliche Qualifikation und ständige Weiterbildung unserer Sachverständigen sowie eigene Forschungsarbeiten (siehe "Forschung") und Veröffentlichungen haben dazu geführt, daß unsere Gutachten von allen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten anerkannt werden.


Aktualisiert am: 14.04.2005 (c) 2002 Priester & Weyde | Nutzungshinweise