Techn. Mängel

Techn. Veränderung

Schadenursache

Untersuchungen

Glühlampen

Schließanlagen

Sicherheitsgurte

Amtl. Meßanlagen

 

 

Untersuchungen

 

Die Analyse von Verkehrsunfällen beschränkt sich nicht immer auf die Rekonstruktion des Unfallablaufes und die Berechnung der Geschwindigkeiten der Fahrzeuge. Oftmals treten ergänzende Fragen auf, die sowohl straf- als auch zivilrechtlich von entscheidender Bedeutung sein können, und weitergehende technische Untersuchungen erfordern. Unsere Sachverständigen sind dahingehend geschult, bereits bei der Spurensicherung vor Ort durch eine erste Analyse des Geschehens zu beurteilen, welche speziellen Fragestellungen zu einem späteren Zeitpunkt eventuell noch von besonderer Bedeutung sein könnten, so daß alle erforderlichen Maßnahmen für eine zielgerichtete Spurensicherung getroffen werden können. Durch die Anwendung moderner Meß- und Untersuchungsmethoden ist sichergestellt, daß potentielle Spurenträger mit höchster Präzision in unseren Büros ausgewertet werden.

Glühlampen

Schließanlagen

Sicherheitsgurte

Amtiche Meßanlagen

Spezielle Untersuchungen finden jedoch nicht nur im Bereich der Unfallrekonstruktion Anwendung. Gerade im Bereich des Kfz-Versicherungsbetruges sind ein umfassender Kenntnisstand über die hier zunehmend angewendeten High-Tech-Methoden der Täter und die Anwendung modernster Untersuchungspraktiken erforderlich, um betrügerisches Vorgehen aufdecken oder den Verdacht zumindest erhärten zu können.

Nicht unerwähnt sollen hier aber auch Bußgeldverfahren bleiben, die auf amtlichen Messungen beruhen. Auch wenn die Verfahren durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen und die Meßgeräte geeicht sind, können system- oder anwendungsbedingt auftretende Meßfehler nicht zwangsläufig ausgeschlossen werden. Im Zweifelsfall ist immer eine Überprüfung der Messung erforderlich, die entsprechendes Wissen über die physikalischen Grundlagen des Verfahrens, die Arbeitsweise des Meßgerätes im speziellen und eine geeignete technische Ausstattung zur Auswertung der Beweismittel voraussetzt.

 

 

Aktualisiert am: 14.04.2005 (c) 2002 Priester & Weyde | Nutzungshinweise