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Nach Verkehrsunfällen ist für den Geschädigten die
Kenntnis der Schadenhöhe an seinem Fahrzeug zur weiteren Entscheidungsfindung
relevant. Bevor eine Ersatzbeschaffung oder eine Reparaturentscheidung
erfolgt, ist stets die Kenntnis der genauen Instandsetzungskosten
sowie weiterer Nebenkosten erforderlich. Im Auftrag von den bei
Verkehrsunfällen geschädigten Fahrzeughaltern und im Auftrag
von Versicherungen werden von unseren Sachverständigen
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Haftpflichtschaden-Gutachten oder
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Kaskoschaden-Gutachten
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erstattet.
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Die Gutachten entsprechen den jeweiligen Richtlinien und Leitsätzen
für Gutachten im Bereich Kraftfahrzeugschäden und Bewertung.
Neben der Ermittlung der genauen Instandsetzungskosten mit Hilfe
von gebräuchlichen Kalkulationssystemen werden gegebenenfalls
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Händlereinkaufswert
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Händlerverkaufswert
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Restwert
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Wertminderung
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Nutzungsausfalldauer
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Reparaturdauer
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und weitere Parameter ermittelt.
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Mit den erstatteten Gutachten steht dem bei einem Unfall geschädigten
Anspruchsteller eine Grundlage zur Entscheidung, ob eine Reparatur
durchgeführt wird oder jeweils eine Ersatzbeschaffung vorgesehen
ist, zur Verfügung.
Selbstverständlich werden in unseren Gutachten die neuesten
Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen (auch Änderung
des Schadenersatzrechtes, z.B. nach dem 01.08.2002) entsprechend
berücksichtigt.
Die Fahrzeugschäden werden nachvollziehbar anhand von aussagekräftigen
Digitallichtbildern, welche gegebenenfalls in digitalisierter Form
zur Verfügung gestellt werden können, dokumentiert.
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